§ 1 Name, Sitz
und Gründungsdatum
Der Fanclub führt
den Namen „VfB Fanclub S6“, benannt nach unserer bevorzugten
S-Bahnlinie, die uns mit Stuttgart verbindet.
Der Fanclub hat seinen Sitz in Höfen an der Enz und wurde am
19.05.07 in Stuttgart gegründet.
§ 2
Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr
ist das Kalenderjahr.
§ 3 Zweck des
Vereins
Sinn und Zweck des
Vereins ist die Unterstützung des VfB Stuttgart bei Heim- und
Auswärtsspielen sowie sämtlichen anderen Veranstaltungen. Ferner
gehört die Anwerbung bzw. der Gewinn neuer Fans zu unseren
Zielen. Der Verein bemüht sich, im Rahmen eines aktiven
Clublebens das Bild der Fans in der Öffentlichkeit positiv zu
beeinflussen. Der Verein ist politisch neutral und hat keine
rechtsextremistischen Inhalte.
§ 4 Beginn und
Ende einer Mitgliedschaft
a)
Mitglied
kann grundsätzlich jede Person ab der Geburt werden. Anträge
müssen schriftlich eingereicht werden.
Über eine Aufnahme entscheidet der Vorstand. Bei einer Ablehnung müssen
dem Antragsteller hierfür die Gründe mitgeteilt werden.
b)
Jedes
Mitglied muss sich zum Gewaltverzicht bereit erklären.
c)
Die
Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss.
d)
Die
Austrittserklärung hat schriftlich zu erfolgen.
e)
Der
Ausschluss erfolgt
·
bei
grobem oder wiederholtem Verstoß gegen die Satzung oder den
Interessen des Vereins.
·
Wegen
unehrenhaftem Verhaltens inner- und außerhalb des Vereins.
·
Bei
Nicht-Entrichtung des Jahresbeitrags
·
Aus
sonstigen schwerwiegenden Gründen.
f)
Über den
Ausschluss entscheidet der Vorstand.
g)
Mit der
Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Ansprüche
gegenüber dem Verein.
§ 5
Jahresbeitrag
Der Verein erhebt
einen Jahresbeitrag, dessen Höhe vom Vorstand festgesetzt wird.
§ 6 Vorstand
Der Vorstand muss
aus Vereinsmitgliedern bestehen. Scheidet ein Vorstandsmitglied
aus dem Verein aus,
so erlischt automatisch dessen Organstellung. Der Vorstand
besteht aus:
a.)
Dem 1.
und 2. Vorsitzenden
b.)
Dem
Kassenwart
c.)
Dem
Schriftführer
Der Verein wird von
den 2 Vorsitzenden gemeinsam vertreten. Der Kassenwart verwaltet
die Vereinskasse und hat über Ein- und Ausgaben lückenlos Buch
zu führen.
§ 7 Wahl des
Vorstands
Der Vorstand wird
in der jährlich stattfindenden ordentlichen
Mitgliederversammlung für ein Jahr gewählt. Der Vorstand muss
von Zweidritteln der anwesenden Mitglieder gewählt werden.
Scheidet ein Mitglied des Vorstands aus seinem Amt aus, so ist,
soweit keine ordentliche Mitgliederversammlung in dem Zeitraum
stattfindet, in den folgenden 6 Wochen eine außerordentliche
Mitgliederversammlung einzuberufen. Dort wird ein Ersatzmitglied
gewählt.
§ 8
Mitgliederversammlung
Die
Mitgliederversammlung findet einmal im Jahr statt. Der Vorstand
hat die Mitglieder vier Wochen vorher schriftlich zu
informieren. Auf Mitgliederversammlungen gefasste Beschlüsse
sind gültig, wenn mindestens ein Drittel aller Mitglieder
anwesend sind.
§ 9
Vereinsauflösung
Die Auflösung des Vereins erfolgt durch Beschluss der
Mitgliederversammlung, wobei dreiviertel der anwesenden
Mitglieder für die Auflösung des Vereins stimmen müssen. Bei
Auflösung des Vereins wird das gesamte Vermögen unter allen
Mitgliedern aufgeteilt.