VfB Fanclub S6

 

 

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VfB Fanclub S6  

Satzung des „VfB Fanclub S6“ (Stand 19.05.07)

 

§ 1 Name, Sitz und Gründungsdatum

Der Fanclub führt den Namen „VfB Fanclub S6“, benannt nach unserer bevorzugten S-Bahnlinie, die uns mit Stuttgart verbindet.
Der Fanclub hat seinen Sitz in Höfen an der Enz und wurde am 19.05.07  in Stuttgart gegründet.

 

§ 2 Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 

§ 3 Zweck des Vereins

Sinn und Zweck des Vereins ist die Unterstützung des VfB Stuttgart bei Heim- und Auswärtsspielen sowie sämtlichen anderen Veranstaltungen. Ferner gehört die Anwerbung bzw. der Gewinn neuer Fans zu unseren Zielen. Der Verein bemüht sich, im Rahmen eines aktiven Clublebens das Bild der Fans in der Öffentlichkeit positiv zu beeinflussen. Der Verein ist politisch neutral und hat keine rechtsextremistischen Inhalte.

 

§ 4 Beginn und Ende einer Mitgliedschaft

a)      Mitglied kann grundsätzlich jede Person ab der Geburt werden. Anträge müssen schriftlich eingereicht werden.
 Über eine Aufnahme entscheidet der Vorstand. Bei einer Ablehnung müssen dem Antragsteller hierfür die Gründe mitgeteilt werden.

b)      Jedes Mitglied muss sich zum Gewaltverzicht bereit erklären.

c)       Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss.

d)      Die Austrittserklärung hat schriftlich zu erfolgen.

e)      Der Ausschluss erfolgt

·         bei grobem oder wiederholtem Verstoß gegen die Satzung oder den Interessen des Vereins.

·         Wegen unehrenhaftem Verhaltens inner- und außerhalb des Vereins.

·         Bei Nicht-Entrichtung des Jahresbeitrags

·         Aus sonstigen schwerwiegenden Gründen.

f)       Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand.

g)      Mit der Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Ansprüche gegenüber dem Verein.

 

§ 5 Jahresbeitrag

Der Verein erhebt einen Jahresbeitrag, dessen Höhe vom Vorstand festgesetzt wird.

 

§ 6 Vorstand

Der Vorstand muss aus Vereinsmitgliedern bestehen. Scheidet ein Vorstandsmitglied aus dem Verein aus,
so erlischt automatisch dessen Organstellung. Der Vorstand besteht aus:

a.)    Dem 1. und 2. Vorsitzenden

b.)    Dem Kassenwart

c.)     Dem Schriftführer

Der Verein wird von den 2 Vorsitzenden gemeinsam vertreten. Der Kassenwart verwaltet die Vereinskasse und hat über Ein- und Ausgaben lückenlos Buch zu führen.

 

 § 7 Wahl des Vorstands

Der Vorstand wird in der jährlich stattfindenden ordentlichen Mitgliederversammlung für ein Jahr gewählt. Der Vorstand muss von Zweidritteln der anwesenden Mitglieder gewählt werden. Scheidet ein Mitglied des Vorstands aus seinem Amt aus, so ist, soweit keine ordentliche Mitgliederversammlung in dem Zeitraum stattfindet, in den folgenden 6 Wochen eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Dort wird ein Ersatzmitglied gewählt.

 

§ 8 Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung findet einmal im Jahr statt. Der Vorstand hat die Mitglieder vier Wochen vorher schriftlich zu informieren. Auf Mitgliederversammlungen gefasste Beschlüsse sind gültig, wenn mindestens ein Drittel aller Mitglieder anwesend sind.

 

§ 9 Vereinsauflösung

Die Auflösung des Vereins erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung, wobei dreiviertel der anwesenden Mitglieder für die Auflösung des Vereins stimmen müssen. Bei Auflösung des Vereins wird das gesamte Vermögen unter allen Mitgliedern aufgeteilt.